Unser Versprechen

sorgenfrei rechtssicher

Geschäftsrelevante E-Mails müssen 6 Jahre aufbewahrt werden, steuerrelevante sogar 10 Jahre – und das revisionssicher. Mit anderen Worten: vollständig im Original, alle Änderungen protokolliert, jederzeit auffind- und übertragbar, geschützt vor unberechtigtem Zugriff.

Hiervon profitieren Sie mit EL mailarchive:

  • Höchste Rechtssicherheit
  • Optimaler Datenschutz

  • Nahtloses Reporting

UNSER

VERSPRECHEN
sorgenfrei rechtssicher

Geschäftsrelevante E-Mails müssen 6 Jahre aufbewahrt werden, steuerrelevante sogar 10 Jahre – und das revisionssicher. Mit anderen Worten: vollständig im Original, alle Änderungen protokolliert, jederzeit auffind- und übertragbar, geschützt vor unberechtigtem Zugriff.

Hiervon profitieren Sie mit EL mailarchive:

  • Höchste Rechtssicherheit
  • Optimaler Datenschutz

  • Nahtloses Reporting

25 Jahre Kompetenz und

Vertrauen

Die Wagner IT GmbH berät und betreut seit 2000 unzählige erfolgreiche Unternehmen des Mittelstands in allen Fragen rund um die IT.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Sicherheit und Zuverlässigkeit von Systemen, mit denen unsere Kunden täglich arbeiten und die ein Grundstein für ihren Erfolg sind. Tausende von Usern haben uns die Funktionalität und Sicherheit Ihrer E-Mail-Systeme anvertraut und für unsere top ausgebildeten Experten ist diese Verantwortung ein täglicher Ansporn.

Wenn es um die verlässliche Archivierung von Unternehmens-E-Mails geht, ist EL mailarchive die sorgenfreie Lösung und Wagner IT der kompetente Partner an Ihrer Seite.

5 Irrtümer über

E-Mail-Archivierung

Jeder Geschäftsbetrieb – egal ob Konzern, Klein- oder Einzelunternehmen – ist verpflichtet, E-Mails ordnungsgemäß aufzubewahren. Denn: Alle Unternehmen mit einer Gewinnerzielungsabsicht unterliegen den Prinzipien der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD).
Irrtum #1, „E-Mail-Archivierung gilt nur für Konzerne“

Es gilt: Backup und E-Mail-Archivierung können sich nicht gegenseitig ersetzen, aber im Zusammenspiel perfekt ergänzen. Ein Backup wird in der Regel täglich zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt. Inhalte können allerdings gelöscht oder geändert werden, sodass sie nicht im Backup gespeichert sind. Diese Form der Datensicherung ist folglich nicht manipulationssicher und reicht nicht aus, um rechtssicher agieren zu können, wodurch zusätzlich eine E-Mail-Archivierung erforderlich wird.

Irrtum #2, „Backups und E-Mail-Archivierung sind das Gleiche“

Datenschutz und E-Mail-Archivierung lassen sich mithilfe regelbasierter Löschung in Einklang bringen. Dabei wird festgelegt, dass Nachrichten mit personenbezogenem Inhalt (beispielsweise Bewerbungsunterlagen) nach den gesetzlichen Fristen automatisiert gelöscht werden.

Irrtum #3, „Datenschutz verbietet E-Mail-Archivierung“

Nach den GoBD dürfen nur Belege im Originalformat zur Aufbewahrung geschäftlicher Dokumente genutzt werden. Eine E-Mail muss also zwingend digital archiviert werden, da ein Ausdruck einer Kopie entspricht und nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Daher müssen auch Dateianhänge, beispielsweise PDF-Dokumente, im Original erhalten bleiben.

Irrtum #4, „E-Mails auszudrucken und abzulegen, ist ausreichend“

Unternehmen unterliegen der Pflicht, den gesamten Geschäftsprozess zu archivieren – dazu zählen neben Rechnungen auch alle anderen geschäftsrelevanten Nachrichten, beispielsweise Angebotsanfragen, Rücksprachen rund um Projekte, Auftragserteilungen und Lieferbelege.

Irrtum #5, „Nur Rechnungen müssen archiviert werden“

Jetzt sind Sie am Zug!

Informieren Sie sich kostenlos zum Thema E-Mail-Archivierung mit EL mailstore und holen Sie sich alle Fakten über Technologie, Implementierung und Pricing ein.

Jederzeit über das Kontaktformular oder telefonisch unter 089 / 189 4560 (Montag – Freitag 9 – 18 Uhr)

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